Die Pressekammer des Landgerichts Berlin (27 O 62/24) hat mit Beschluss vom 19.03.2024 dem Magazin „BUNTE“ die Wort- und Bildberichterstattung über die privaten Wohn- und Lebensverhältnisse von Jürgen Klopp untersagt einschließlich der Berichterstattung auf der Titelseite der „BUNTE“ vom 01.02.2024. Das gerichtliche Verbot erfolgte nach umfangreicher Anhörung der Anwälte von Burda, deren Argumente nicht durchdringen konnten. Das Gericht begründet seine Entscheidung wörtlich: „Mit den untersagten Äußerungen und Bildveröffentlichungen werden dem Leser Details über die Wohnverhältnisse des Antragstellers mitgeteilt, die seine Privatsphäre betreffen.“ Die Berichterstattung diene vor allem dazu, die Neugier der Leser zu befriedigen. Der hiermit verbundene Eingriff sei nicht gerechtfertigt, so das Landgericht weiter in seiner Begründung.
(c) Schertz Bergmann, 22.03.2024