Hessen verfügt über ein bundesweit vorbildliches und mittlerweile flächendeckend ausgebautes Netz von justiznahen Opferhilfevereinen, durch welche Opfer, Zeuginnen und Zeugen von Straftaten sowie mittelbar Betroffene kostenlos durch hierfür speziell geschulte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter professionell beraten werden. Die Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e.V. unterstützt, begleitet und informiert Opfer, Zeuginnen und Zeugen sowie Angehörige der Geschädigten und hilft bei der Bewältigung der durch eine Straftat erlittenen Folgen. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos. Arbeitsschwerpunkte der Opferhilfe sind die psychosoziale Prozessbegleitung, Beratungsangebote in Fällen häuslicher Gewalt und der Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Erwachsene.
„Wer Opfer von Gewalt und Straftaten wird, ist nicht allein. Betroffene und ihre Angehörigen müssen von der Gesellschaft und vom Staat bestmöglich unterstützt werden, um körperliche und seelische Verletzungen bewältigen zu können. Der hessischen Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Opfer in dieser Situation zu unterstützen und deren Rechte weiter zu stärken. Das Land Hessen ist im Bereich der Opferhilfe sehr gut aufgestellt. Wir verfügen über ein vorbildliches Netz an Opferberatungsstellen, die in Hessen flächendeckend engagiert und professionell betrieben werden. Diese Opferhilfeeinrichtungen beraten und unterstützen Opfer, Zeuginnen und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörige und Vertrauenspersonen. Die Unterstützung erfolgt unabhängig davon, um welches Delikt es sich handelt und ob die Betroffenen Anzeige erstattet haben. Die Opferhilfen sind eng mit der Justiz verbunden und gehören an ihren Standorten fest zum Justizangebot dazu. Hierdurch wird die Begleitung der Opfer weiter optimiert“, erklärte der Hessische Justizminister Roman Poseck bei seinem Besuch des Vereins Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden.
„Das Land Hessen hat die Opferberatungsstellen in den vergangenen Jahren mit steigenden Zuwendungsmitteln bedacht. So standen im Jahr 2018 Zuwendungen in Höhe von 760.200 Euro zur Verfügung, im Jahr 2019 insgesamt 910.200 Euro und seit dem Haushaltsjahr 2020 werden den Vereinen jährlich 1.410.200 Euro zur Verfügung gestellt. Damit erhöht sich die Zuwendungsquote auf circa 75 % und entlastet die Vorstände der Beratungsstellen deutlich. Zudem zeigt die Erhöhung der finanziellen Mittel, dass die Opferhilfe und der Opferschutz einen hohen Stellenwert in der hessischen Justiz einnehmen. Die Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e.V. erhält für dieses Jahr eine Zuwendung für die Durchführung der Opfer und Zeugenhilfe in Höhe von 182.000 Euro“, so Hessens Justizminister weiter.
Im Sommer 1992 wurde der Verein Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e.V., kurz WIESBADENER H!LFE, ins Leben gerufen. Nach dem erfolgreichen Verlauf des Modellprojektes Hanauer Hilfe e.V. war dies die zweite Einrichtung für die professionelle Beratung von Opfern, Zeuginnen und Zeugen in Hessen. Der Verein hat seinen Sitz in Wiesbaden und konzentriert sich mit seinem Beratungsangebot auf die Stadt und die umliegenden Kreise. Im Jahr 2021 haben insgesamt 318 Ratsuchende in 302 registrierten Fälle die Beratung der Wiesbadener Hilfe mit insgesamt 1.428 Kontakten in Anspruch genommen. Im Jahr 2021 nahmen insgesamt 84 Personen das Angebot einer Zeugenbegleitung wahr.
Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im Allgemeinen Strafrecht bei der Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e.V.
„Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Instrument, um die außergerichtliche Wiedergutmachung zwischen Täter und Opfer zu erreichen. Es soll einerseits das Interesse des Opfers an einem sachgerechten Ausgleich seiner erlittenen Schäden angemessen berücksichtigt und befriedigt werden. Andererseits soll dem Täter seine ganz persönliche Verantwortung für die von ihm verursachten Schäden in besonderem Maße verdeutlicht werden. Ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich schafft somit die Grundlage für ein friedliches Miteinander und dient der Aufarbeitung von Konfliktauslösern, die Grund für die Straftat waren. Das Ergebnis einer Ausgleichsvereinbarung kann eine Entschuldigung, die Rückgabe von Gegenständen oder eine zukünftige Verhaltensvereinbarung sein. Im Fokus steht dabei, dass die Konfliktlösung von allen Beteiligten mitgetragen und akzeptiert wird. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist also eine sinnvolle Ergänzung der strafrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten. Für die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs erhält die Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e.V. eine projektbezogene Förderung in Höhe von 14.000 Euro“, führte Hessens Justizminister aus.
Der Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e.V. wurden im Jahr 2022 im Bereich des TOA 21 Fälle neu zugewiesen; vier wurden aus dem Vorjahr übernommen. Bearbeitet wurden 2022 25 Fälle und 23 Fälle abgeschlossen.
„Opferberatung und -begleitung sind ein Gebot der Mitmenschlichkeit. Die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e.V. ist auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wertvoll. Sie dürfen und sollen bei ihrer Aufgabe parteiisch sein und ganz auf der Seite der Opfer stehen. Die Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e.V. gründet sich auf ein starkes ehrenamtliches Engagement. Ich danke allen Beteiligten hier in der Wiesbadener Hilfe, die sich so leidenschaftlich für die Interessen der Opfer einsetzen“, führte Prof. Dr. Roman Poseck abschließend aus.
Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 16. März 2023