Im Examenstermin August 2023 bot sich den Kandidatinnen und Kandidaten der zweiten juristischen Staatsprüfung erstmals die Möglichkeit, die Aufsichtsarbeiten elektronisch anzufertigen. Dabei stand ihnen ein Wahlrecht zwischen handschriftlicher und elektronischer Bearbeitung zu. Das neue Angebot hat überzeugt: 35 von 41 Prüflingen haben sich für eine elektronische Anfertigung ihrer Arbeiten entschieden.
Die anschließend durchgeführte Evaluation zeigt, dass die praktische Durchführung als voller Erfolg bezeichnet werden kann. Die Rückmeldungen der Kandidatinnen und Kandidaten fielen durchweg positiv aus. Insbesondere wurde die leichte Bedienbarkeit des Schreibprogramms und die Zuverlässigkeit der Technik hervorgehoben.
Mit der elektronischen Klausurverfassung reiht sich das saarländische Landesprüfungsamt für Juristen in die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt ein. Eine Ausweitung der elektronischen Klausuranfertigung auf die staatliche Pflichtfachprüfung („1. Examen“) ist derzeit in Planung.
(c) Justizministerium Saarland, 21.08.2023