Die in dieser Woche in Jena zu schreibenden Klausuren im staatlichen Teil der ersten juristischen Examensprüfung werden wohl die letzten sein, die von Examenskandidatinnen und -kandidaten handschriftlich in einem Zeitraum von jeweils fünf Stunden zu Papier gebracht werden. Im folgenden Examensdurchgang im Februar 2024 werden dann auch im ersten juristischen Examen Notebooks zum Einsatz kommen – wie seit 2022 im zweiten Staatsexamen. Die Erfahrungen damit sind durchweg gut.

Nicht nur die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten sind mit der Prüfung am Notebook zufrieden. Das zeigt sich an der im unteren einstelligen Bereich liegenden Anzahl derjenigen, die – was jedem freigestellt bleibt – weiterhin ihre Klausuren handschriftlich anfertigen wollen. Auch die Prüferinnen und Prüfer begrüßen die computererstellten Texte, war doch das Entziffern so mancher Handschrift nicht selten mit besonderen Schwierigkeiten verbunden.

Justizministerin Doreen Denstädt (Bündnis 90/Die Grünen) betont: „Mit der Digitalisierung der schriftlichen Examensprüfungen passen wir die Ausbildung und Prüfung unserer Juristinnen und Juristen an die Lebenswirklichkeit der jungen Menschen an. So wie die elektronische Verfahrensakte die Papierakte ablöst, so wird auch die Zukunft der Juristinnen- und Juristenausbildung papierlos sein. Ich erhoffe mir davon eine Steigerung der Attraktivität des Jurastudiums in Thüringen.“

Hintergrund:

– Wer einen Beruf in der Rechtspflege als Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Notarin oder Notar ausüben möchte, muss dazu ein Studium der Rechtswissenschaften und den juristischen Vorbereitungsdienst absolviert haben.

Das Studium endet mit dem ersten Examen, das sich aus einer staatlichen Prüfung (Pflichtfachprüfung) und einem universitären Prüfungsteil (Schwerpunktbereichsprüfung) zusammensetzt.

Der Vorbereitungsdienst, das Referendariat, wird mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen.

In der Pflichtfachprüfung werden sechs fünfstündige Aufsichtsarbeiten (Examensklausuren) verfasst, im zweiten Staatsexamen sind es acht fünfstündige Aufsichtsarbeiten.

– Für die Anfertigung von Aufsichtsarbeiten mit Computern haben sich Notebooks als besonders geeignet erwiesen. Diese sind über ein besonders gesichertes lokales Netzwerk mit einem örtlichen Server verbunden, so dass während der Aufsichtsarbeiten sowohl die Datensicherheit, aber auch ein Höchstmaß an technischer Ausfallsicherheit gewährleistet ist.

Für die Texteingabe steht eine Schreibanwendung als Teil des Prüfungsverwaltungsprogramms zur Verfügung, deren Funktionsumfang für alle Kandidatinnen und Kandidaten bundesweit abgestimmt ist. Es entspricht insoweit gängigen Editorapplikationen. Die Programmoberfläche steht Kandidatinnen und Kandidaten vor den Prüfungen zu Übungszwecken im Internet zur Verfügung.

(c) JM Thüringen

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