Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat heute den Fritz Bauer Studienpreis für Menschenrechte und juristische Zeitgeschichte verliehen. Ausgezeichnet wurde Dr. Robert Brockhaus für seine rechtswissenschaft­licheDissertation „Geheimnisschutz und Transparenz. Whistleblowing im Widerstreit strafrechtlicher Schweigepflichten und demokratischer Publizität“.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt:

„Hartnäckig und gegen große Widerstände hat Fritz Bauer für die juristi­sche Ahndung des NS-Unrechts gekämpft – und für ein liberales Straf­recht. Mit dem Fritz Bauer Studienpreis ehren wir das Andenken an einen furchtlosen Demokraten und großen Juristen, an einen unermüdlichen Streiter für die Freiheit und das Recht. Auch in diesem Jahr gab es viele her­vor­ragende Bewerbungen für den Studienpreis. Mit der Dissertation von Robert Brockhaus zeichnen wir eine Arbeit aus, deren Thema – Whistle­blowing – aktueller nicht sein könnte. Gerade gestern ist das Hin­weis­geberschutzgesetz in Kraft getreten: das erste deutsche Gesetz zum Schutz von Whistleblowern. Ich gratuliere Robert Brockhaus herzlich zu dieser Auszeichnung!“

Der Fritz Bauer Studienpreis für Menschenrechte und juristische Zeit­geschichte wurde 2014 ins Leben gerufen und wird alle zwei Jahre vergeben. Mit dem Preis werden herausragende deutschsprachige Arbeiten des rechts­wis­­sen­­schaftlichen Nachwuchses gewürdigt, die von einer deutsch­spra­chigen Hochschule als Dissertation angenommen wurden und sich mit Le­ben und Werk Fritz Bauers oder seinen Lebensthemen beschäftigen. Der Preis ist mit 5000 Euro dotiert.

Die Verleihung des Fritz Bauer Studienpreises erfolgte am 3. Juli 2023 im Rah­men einer Festveranstaltung im Bundesministerium der Justiz. Bundes­justizminister Dr. Marco Buschmann sprach Begrüßungsworte und verlieh den Preis. Die Laudatio auf den Preisträger hielt Herr Parlamentarischer Staats­sekretär Benjamin Strasser. Im Anschluss an die Preisverleihung fand eine Podiumsdiskussion zum Thema Whistleblowing statt. Dabei ging es auch um das Hinweisgeberschutzgesetz, das am Vortag der Veranstaltung – am 2. Juli 2023 – in Kraft getreten ist. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und wird auf den Social-Media-Kanälen des Bundesministeriums der Justiz zum Abruf bereitgestellt werden.

(c) BMJ, 03.07.2023

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