Am 19.11.2023 haben Zöllner am Flughafen München bei der Kontrolle eines 66-jährigen Reisenden knapp 455.000 Euro Bargeld aufgefunden.
Der Rentner wurde am Abfluggate einer Ausreisekontrolle unterzogen. Hier meldete er auf Befragen rund 300 Euro an. Weitere Barmittel konnten vorerst nicht festgestellt werden. Nach Beendigung der Kontrolle wurde dem Reisenden von einer unbekannten männlichen Person beim Boarding ein Handgepäckskoffer übergeben.
Bei der erneuten Kontrolle des Reisenden wurden knapp 455.000 Euro in dem übergebenen Handgepäck festgestellt. Die Barmittel wurden sichergestellt und gegen den Rentner ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
„Über die Herkunft des Geldes machte der Mann keine Angaben“, so Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München.
Die Ermittlungen hierzu dauern noch an.
Zusatzinfos:
Personen, die mit Barmitteln – also Bargeld und Wertpapieren sowie Gold mit hohem Goldgehalt – im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr in einen Nicht-EU-Staat aus Deutschland aus- oder aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland einreisen, müssen diesen Betrag bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden.
(c) HZA München, 26.01.2024