Einen mit einem Messer bewaffneten Mann, der überdies 13 Gramm Betäubungsmittel mit sich führte, hat eine Zollstreife des Hauptzollamts Münster im Bereich Gronau an der Flucht gehindert. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren.
Die Zöllner hatten sich am vergangenen Samstagabend (30.12.2023) am Grenzübergang Sandersküper auf der L565 in der Nähe von Gronau postiert, als ihnen ein aus den Niederlanden kommender PKW auffiel. Sobald dessen Fahrer den Zoll wahrnahm, versuchte er, auf der Straße zu wenden und zurück in die Niederlande zu fahren. Das konnten die Zöllner allerdings durch Querstelle ihres Fahrzeugs und Einschalten des Blaulichts verhindern.
Warum sich der 25-jährige Niederländer der Kontrolle entziehen wollte, wurde den Beamten schnell bei einer Durchsuchung seiner Habseligkeiten klar: In einer Umhängetasche führte der Mann neben knapp zwölf Gramm Kokain in Kleinverpackungen und einem Gramm Marihuana auch ein verbotenes Einhandmesser mit sich. Ein Cuttermesser lag griffbereit im Auto. Der Zoll stellte die Waffe und die Betäubungsmittel sicher und leitete ein Strafverfahren gegen den Mann ein. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung durfte er seine Fahrt fortsetzen.
Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt in Essen, Dienstsitz Nordhorn, übernommen. Aus ermittlungstaktischen Gründen konnte der Fall erst jetzt veröffentlicht werden.
(c) HZA Münster, 04.01.2024