Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.
Unter die für die Kundschaft kaum noch zu überblickenden Angebote auf Online-Shops, Marketplaces oder Social Media mischen sich auch illegale Mitbewerber mit gefälschten Produkten. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. Auch die Produktsicherheit steht bei den vermeintlichen Schnäppchen in Frage. Unsichere elektronische Geräte oder zu Unrecht als unbedenklich gekennzeichnetes Kinderspielzeug sind nur wenige Beispiele, die für Privatpersonen zur Gefahr werden können.
„Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden“, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sieht der Zoll bei der Warenkontrolle genau hin, um Fälschungen zu erkennen und aus dem Verkehr zu ziehen.
(c) HZA München, 25.04.2024