Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz durchsuchten Beamte des Kommissariats 10 der Heppenheimer Kriminalpolizei am Dienstag (23.01.), mittels auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt erlassenem richterlichen Beschluss, die Wohnräume eines 33 Jahre alten Mannes und einer 28 Jahre alten Frau aus Bensheim.
Die Polizisten fanden hierbei Waffen sowie Substanzen, die nach derzeitigem Ermittlungsstand unter das Doping- bzw. Arneimittelgesetz fallen. Unter den sichergestellten Waffen befand sich unter anderem eine Armbrust mit mehreren Pfeilen, ein täuschend echt aussehendes Luftdruckgewehr mit Schalldämpfer und Zielfernrohr und eine ebensolche Kurzwaffe.
Die Frau und der Mann, gegen den seit mehreren Jahren bereits ein rechtskräftiges Waffenbesitzverbot besteht, wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt und werden sich nun unter anderem in einem Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu verantworten haben.
(c) Polizeipräsidium Südhessen, 25.01.2024