Die Rintelner Polizei ermittelt seit mehr als einem halben Jahr in einem umfangreichen Betrugsverfahren gegen einen 29-jährigen Mann aus einem Rintelner Ortsteil. Die Masche des Mannes: In gängigen Portalen werden diverse Gegenstände eingestellt, die zum Preis von bis zu etwa 60 Euro angeboten und schließlich verkauft wurden. Nachdem die Geschädigten den fälligen Betrag über das Zahlungssystem PayPal „Freunde und Familie“ an den Beschuldigten übersandten, gab es allerdings keine Ware gegen das Geld. Wegen insgesamt 381 Straftaten mit Geschädigten aus dem gesamten Bundesgebiete und auch über die Grenzen Deutschlands hinaus wurde gegen den Beschuldigten ermittelt, bei einem Gesamtschaden von etwa 7.400 Euro. Auffällig dabei war, dass viele der Geschädigten von sich aus gar keine Strafanzeige bei der jeweils für sie zuständigen Polizeidienststelle erstattet hatten. Sie konnten erst durch die Auswertung von beschlagnahmten digitalen Datenträgern mit Abgleich von Kontobewegungen auf der Sparkasse und dem Bezahlportal PayPal durch die Rintelner Polizei ermittelt und angeschrieben werden. Und auch hier wieder eine Auffälligkeit. Einige der angeschriebenen Geschädigten reagierten nicht auf die umfangreichen Hinweise der Polizei, dass sie als Geschädigte in einem Verfahren gegen den Beschuldigten geführt werden. Der Hintergrund dazu dürften die kleinen Beträge sein, die an den Beschuldigten durch die Geschädigten überwiesen wurden. Offensichtlich kalkulieren einige Nutzer von Verkaufsportalen ein, dass sie mit kleineren Beträgen betrogen werden. Der Verdacht der Ermittlungsbeamten ist, dass der Beschuldigte mit den betrügerisch erlangten Einnahmen seinen Lebensunterhalt und auch seinen Betäubungsmittelkonsum finanzierte. Bei einer Durchsuchung konnten zudem auch Beweismittel für andere Taten, wie unter anderem einen Einbruchdiebstahl in ein Restaurant, sichergestellt werden. Ein ganzes Fahrzeug voller Akten wird jetzt der Staatsanwaltschaft Bückeburg zugeführt. Die Polizei rät zur besonderen Vorsicht bei Finanztransaktionen über die PayPal Möglichkeit „Familie und Freunde“. Diese ist tatsächlich nur für Geldtransfers an Personen zu nutzen, deren Identität den Überweisenden persönlich bekannt ist und die vertrauenswürdig sind.
(c) Polizeiinspektion Nienburg, 24.01.2024