Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gemäß §§ 129 Abs. 1, 224 Abs. 1 Ziff. 2 und 4 StGB hat das Polizeiliche Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum im Landeskriminalamt Sachsen am 24. Mai 2023 einen Haftbefehl und mehrere Durchsuchungsbeschlüsse an drei Objekten im Bereich Jena umgesetzt.
Der Beschuldigte (24) steht im Verdacht, im März 2021 mit weiteren Personen aus dem linksextremistischen Spektrum in Eilenburg ein Mitglied des politischen Gegners überfallen und verletzt zu haben.
Der Beschuldigte wurde gestern von Spezialkräften festgenommen und anschließend dem Haftrichter vorgeführt. Durch diesen wurde der Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Die Durchsuchungsmaßnahmen führten zum Auffinden von Beweismitteln in Form von Speichermedien, Mobiltelefonen, Pyrotechnik, Pfefferspray und Funkgeräten. Die Begutachtung und Auswertung der sichergestellten Beweismittel wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen dauern an.
©️ LKA Sachsen, 25.05.23