In einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, des Landeskriminalamtes Sachsen und der Steuerfahndung des Finanzamtes Leipzig II als Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) konnten Mitte Januar 2024 fast 50.000 Bitcoins vorläufig gesichert werden. Die Ermittlungen wurden durch das Bundeskriminalamt (BKA), das FBI und eine Münchener forensische IT-Sachverständigenfirma unterstützt.
Das ist die bislang umfangreichste Sicherung von Bitcoins durch Strafverfolgungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland. Die Sicherstellung der Bitcoins erfolgte nach der freiwilligen Übertragung durch einen Beschuldigten auf durch das BKA zur Verfügung gestellten Behörden-Wallets. Damit ist noch nicht endgültig über die Verwertung der Bitcoins entschieden.
Die noch laufenden Ermittlungen wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach dem Urheberrechtsgesetz und der anschließenden gewerbsmäßigen Geldwäsche u. a. richten sich gegen zwei Verantwortliche (m, 40 Jahre, deutsch; m, 37 Jahre, polnisch) eines bis Ende Mai 2013 führenden deutschen Raubkopienportals. Diese sollen mit den Einnahmen Bitcoins erworben haben.
Weitere Auskünfte werden bis zum Abschluss der Ermittlungen nicht erteilt.
(Zu dem Ermittlungsverfahren wurde auch eine Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden am 4. August 2020 veröffentlicht.)
Zum Hintergrund:
Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) wurde 2004 zur Bekämpfung struktureller und schwerer Fälle situativer Korruption gegründet. Seit 2009 ist die INES zusätzlich mit der Verfolgung herausgehobener und besonders bedeutender Ermittlungsverfahren der schweren oder organisierten Kriminalität befasst.
Die INES integriert verschiedene Ermittler in einer Einheit. Neben Staatsanwälten stehen eine Wirtschaftsfachkraft zur Auswertung von Finanz- und Bankangelegenheiten sowie abgeordnete Bedienstete der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Leipzig II zur Verfügung. Wesentlicher Teil der INES ist das Landeskriminalamt Sachsen, Dezernat 25.
(c) LKA Sachsen, 30.01.2024