Am vergangenen Wochenende (23.-25. September) fand die zweite vom Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen koordinierte und erneut mit den sechs niedersächsischen Polizeidirektionen Hannover, Braunschweig, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück abgestimmte »Proaktive Kontrollaktion Autoposer« (PROKA) statt.
Die Kontrollen richteten sich gegen Akteure aus dem kriminellen Milieu oder kriminellen Clanstrukturen, die sich nach Feststellungen der Polizei häufig in der „Autoposer-Szene“ bewegen. Rund 300 Einsatzkräfte kontrollierten in den Zuständigkeitsbereichen von sechs niedersächsischen Polizeiinspektionen an den Einsatztagen landesweit über 600 Fahrzeuge und ihre Insassen, sogenannte Autoposer. Dabei wurden 30 Straf- und 120 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen eingeleitet. Konkret stand ein Fahrer unter dem Einfluss berauschender Mittel. Bei ihm wurde weiterhin eine geladene Schreckschusswaffe aufgefunden. An mehreren Kraftfahrzeugen wurden zudem Bauartveränderungen festgestellt. Insgesamt stellten Polizistinnen und Polizisten die vier Fahrzeuge sicher. Darüber hinaus beschlagnahmten die Einsatzkräfte einen Führerschein und leiteten Ermittlungen in vier Fällen wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln ein.
Die Bekämpfung krimineller Clanstrukturen stellt die niedersächsische Polizei und Justiz weiterhin vor Herausforderungen und ist Bestandteil einer landesweiten Schwerpunktsetzung. Der Phänomenbereich beinhaltet dabei alle Arten von Rechtsverstößen und Kriminalität, deren nachhaltige Bekämpfung und erfolgreiche Bewältigung von Einsatzlagen sich nur mit einem ganzheitlichen Ansatz und einem konsequenten, niederschwelligen Vorgehen erreichen lässt.
Zunehmend leidet die Verkehrssicherheit unter dem Verhalten von Verkehrsteilnehmenden, die sich grob verkehrswidrig und vorsätzlich über alle Regeln hinwegsetzen und mit hochmotorisierten Fahrzeugen den Straßenverkehr als ihre Bühne nutzen. Mit den Fahrzeugen wird durch riskante Fahrmanöver (wie kurze Beschleunigungssequenzen) und Erzeugung erhöhten Lärms bis hin zu krachgewaltigen Fehlzündungen versucht, auf sich aufmerksam zu machen und sich selbst in der Szene oder dem Publikum darzustellen. Dieses Verhalten gipfelt teilweise in der Durchführung von verbotenen Kraftfahrzeugrennen, bei denen sich die Teilnehmenden selbst, aber gerade auch völlig Unbeteiligte gefährden. Diese Verhaltensweisen sind in Niedersachsen nicht nur in den Großstädten, sondern auch im ländlichen Raum vermehrt zu beobachten und müssen durch konsequente Kontrolle und Ahndung der zuständigen Behörden bis hin zur Einschränkung der Mobilität verfolgt werden.
Quelle: Landeskriminalamt Niedersachsen, Pressemitteilung vom 27. September 2022