Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) gehen heute gegen zehn mutmaßliche Mitglieder der Online-Gruppierung „New World Order“ vor. Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, sich als Rädelsführer an einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben, deren Zweck darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen wie u.a. systematisches Cybermobbing und Cyberstalking.
In diesem Zusammenhang durchsuchten Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts sowie der Polizeien der Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen heute in den frühen Morgenstunden im Auftrag der ZIT insgesamt zehn Wohnungen in sechs Bundesländern. Im Zuge der Durchsuchungen konnten zahlreiche elektronische Geräte und Speichermedien sichergestellt werden.
Die „New World Order“ ist ein ausschließlich virtueller Zusammenschluss von Personen. In zahlreichen Fällen hatten die Anführer der Vereinigung Personen aus der Online-Streamer-Szene als Opfer (sog. „Masken“) ausgewählt, häufig vulnerable oder kognitiv beeinträchtigte Menschen. Die Opfer werden durch die Vereinigung dann mittels Sozialer Medien verfolgt, bedroht und beleidigt. Zudem werden Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder volksverhetzende Inhalte in den jeweiligen Kommentarfunktionen veröffentlicht. Ziel der Vereinigung ist es u.a., die Opfer zu verhöhnen und sie zur Aufgabe ihrer Online-Präsenz zu bringen (sog. „Masken-Games“).
Darüber hinaus versuchen Mitglieder der Vereinigung, an personenbezogene Daten der Geschädigten zu gelangen, um diese in dem jeweiligen Stream zu veröffentlichen (sog. „Doxing-Events“). Dazu verwendeten sie u.a. manipulierte („gespoofte“) Telefonnummern, um die Daten unter Vorspiegelung falscher Identitäten aus öffentlichen und nicht-öffentlichen Daten-banken sowie von Behörden zu erlangen.
Zu den Methoden der Vereinigung zählt außerdem der Missbrauch von Notrufen, beispielsweise um die Feuerwehr aufgrund eines vermeintlichen Brandes in der Wohnung der Geschädigten zu alarmieren, den Gasstördienst aufgrund eines vermeintlichen Gasgeruchs aus der Wohnung der Geschädigten zu rufen oder die Polizei aufgrund eines vermeintlich stattfindenden Gewaltverbrechens in der Wohnung der Geschädigten zu verständigen. Ziel der Beschuldigten bei letztgenannter Variante ist, dass die Polizei während des Livestreams mittels Spezialkräften in die Wohnung der Geschädigten eindringt und diese festnimmt (sog. „Swatting“).
Mit den heutigen Maßnahmen gehen ZIT und Bundeskriminalamt erneut entschlossen gegen jegliche Form von Bedrohung, Ausgrenzung sowie Hass und Hetze im Internet vor. Zuletzt waren ZIT und Bundeskriminalamt im März 2024 mit einem bundesweiten Aktionstag zur Bekämpfung der Frauenfeindlichkeit im Internet an die Öffentlichkeit gegangen. Auch mit dem heutigen Ermittlungserfolg wird dokumentiert: Online begangene Straftaten bleiben nicht folgenlos, denn Täter haben jederzeit mit einer konsequenten Strafverfolgung zu rechnen, insbesondere, wenn besonders vulnerable oder schutzbedürftige Personen ins Visier genommen werden.
(c) BKA, 03.09.2024