Zehn Tage vor der Verjährung seiner Tat verhafteten Bundespolizisten am 3. Mai einen 45-Jährigen am Flughafen Frankfurt. Das Landgericht Düsseldorf hatte den Italiener im April 2012 wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Hiervon hat er noch 485 Tage zu verbüßen, nachdem er seinerzeit im Anschluss an seine Abschiebung wieder nach Deutschland eingereist war. Pech für den Italiener: am 13. Mai wäre die Vollstreckungsverjährung eingetreten und der Haftbefehl somit gelöscht worden. Der verhinderte Urlauber befand sich auf dem Weg von Bologna nach Puerto Plata (Dominikanische Republik), als Beamte ihn kontrollierten und dabei auf den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf aus dem Jahr 2013 stießen. Bundespolizisten lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Preungesheim ein.
Die Bundespolizei vollstreckte darüber hinaus noch weitere Haftbefehle. So musste ein 39-jähriger Rumäne wegen Betruges eine Geldstrafe von 990 Euro bezahlen. Eine 43 Jahre alte Polin ersparte sich mit der Zahlung von 870 Euro eine dreimonatige Freiheitsstrafe wegen Diebstahls. 1.650 Euro musste ein 29-jähriger US-Amerikaner aufbringen, der seit 2018 wegen eines Drogendeliktes gesucht wurde. Die drei Personen durften im Anschluss ihre Reise fortsetzen – ihre Haftbefehle wurden gelöscht.
Quelle: Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt, Pressemitteilung vom 4. Mai 2023