Am späten Nachmittag des gestrigen Tages erhielt die Bundespolizeiinspektion Erfurt durch die Notfallleitstelle der DB AG die Information, dass sich in Jena auf der Gleisanlage beim Lobdeburgtunnel Hindernisse in Fahrtrichtung Erfurt befinden sollen. Ein in der Gegenrichtung fahrender Triebfahrzeugführer, der mit einem Regionalexpress von Erfurt nach Gera unterwegs war, hatte Steine bzw. eine Steinplatte erkannt und sofort eine Meldekette ausgelöst. Die Bundespolizei veranlasste unmittelbar die Sperrung der Bahnstrecke, um Gefahren für den Bahnverkehr und die Gäste abzuwehren. Durch glückliche Umstände befand sich im besagten Zug ein Beamter der Bundespolizei, der auf der gesperrten Strecke eine Nachschau durchführte. Etwas mehr als 40 Steine und eine Steinplatte in den Abmaßen 20 x 30 cm waren aufgereiht auf einen Gleisstrang gelegt. Die Hindernisse wurden beseitigt. Von der oder den verursachenden Personen fehlte jede Spur. Die Freigabe für den Streckenabschnitt der Holzlandbahn erfolgte nachdem der Bundespolizist den Tatort wieder sicher verlassen hat. Durch die Maßnahmen der Bundespolizei konnte im Zeitraum von 17:51 bis 18:12 Uhr keine Bahn den Abschnitt passieren, was dazu führte, dass insgesamt 4 Züge in der Summe 49 Minuten Verspätung erhielten. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.
Eine oder mehrere Personen müssen die Hindernisse in Jena bereitet haben. Hierzu war der unmittelbare Aufenthalt im Gleisbereich nötig. Vom Bahnbetrieb gehen für Unbedarfte, die sich ihres Handelns oft nicht bewusst sind, lebensbedrohliche Gefahren aus. Züge passieren den Abschnitt am Lobdeburgtunnel mit hohen zweistelligen Geschwindigkeiten. Bei erkannten Hindernissen entstehen lange Bremswege. Im Zweifelsfall kommen Bahnen nicht rechtzeitig zum Stehen und eine Kollision mit einem menschlichen Hindernis oder herbeigeführten Hemmnissen kann dann eine unvermeidbare Folge sein. Die Bundespolizei möchte Bewusstsein dafür schaffen, dass unberechtigte Dritte immer ausreichend Abstand zwischen sich, Gleisanlagen und fahrenden Zügen wahren sollten. Auch wenn hinter der gestrigen Tat ein Streich stecken könnte, resultiert daraus im schlimmsten Fall eine gefährliche Situation für den Betrieb der Bahn und deren Fahrgäste.
(c) Bundespolizeiinspektion Erfurt, 16.01.2024