Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) haben am Mittwoch die in Deutschland und Litauen befindliche Server-Infrastruktur des weltweit agierenden illegalen Darknet-Marktplatzes „Nemesis Market“ sichergestellt und diesen damit geschlossen. Zeitgleich wurden digitale Vermögenswerte in Höhe von 94.000 Euro in Form von Kryptowährungen beschlagnahmt. Die Maßnahmen fanden im Rahmen parallel geführter Ermittlungsverfahren und in enger Abstimmung deutscher, amerikanischer und litauischer Strafverfolgungsbehörden statt. Den am 20.03.2024 in einer konzertierten Aktion durchgeführten Maßnahmen gingen aufwändige Ermittlungen voraus, die seit Oktober 2022 vom BKA, der ZIT sowie FBI, DEA (Drug Enforcement Administration) und IRS-CI (Internal Revenue Service Criminal Investigation) geführt werden. Bei „Nemesis Market“ handelt es sich um eine über das Tor-Netzwerk erreichbare Darknet-Plattform. Gegen die Betreiber der Darknet-Webseite besteht insbesondere der Verdacht des gewerbsmäßigen Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz. Auf dem 2021 gegründeten und in der Folge schnell wachsenden „Nemesis Market“ waren zuletzt weltweit über 150.000 Nutzer- und über 1.100 Verkäuferkonten registriert, davon nach aktuellem Ermittlungsstand fast 20 Prozent Verkäuferkonten aus Deutschland. Das auf dem Marktplatz erhältliche Warenangebot umfasste Betäubungsmittel, betrügerisch erlangte Daten und Waren sowie eine Auswahl an Dienstleistungen aus dem Bereich Cybercrime wie Ransomware, Phishing oder DDoS-Angriffe. Die sichergestellten Marktplatz-Daten sind Grundlage für weitere Ermittlungen gegen kriminelle Verkäufer und Nutzer der Plattform. Die Abschaltung und Strafverfolgung sind ein weiterer Schlag gegen im Darknet agierende Akteure der Underground Economy und demonstrieren die Wirksamkeit der internationalen Strafverfolgung im digitalen Raum. Auf der Webseite des Marktplatzes wurde heute das nachfolgende Sicherstellungsbanner veröffentlicht.
(c) BKA, 21.03.2024