Mit dem 9. Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings geht die deutsche Polizei am 14.06.2023 in einer bundesweiten Aktion wieder gemeinsam gegen die Verfasserinnen und Verfasser strafbarer Posts im Internet vor. Denn Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können.
Seit heute Morgen führen Polizeibehörden in 16 Bundesländern über 130 polizeiliche Maßnahmen durch, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen.
Die polizeilich erfassten Fallzahlen von Hasspostings sind im vergangenen Jahr stark angestiegen (2022: 3.396; 2021: 2.411 – Anstieg um 40,85%). Zudem werden viele strafrechtlich relevante Posts nicht angezeigt, nur den Netzwerkbetreibern gemeldet oder werden in geschlossenen Foren und Diskussionsgruppen geäußert und gelangen so den Strafverfolgungsbehörden nicht zur Kenntnis. Insofern ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen.
Hass und Hetze im Netz sind Nährboden für Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten. Unterstützen Sie uns und leisten auch Sie einen Beitrag zur Bekämpfung von Hasskriminalität:
Anzeige erstatten: Wenn Sie auf Hasspostings im Netz stoßen oder selbst Opfer sind, sollten Sie dies bei der Polizei anzeigen. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die Sie solche Straftaten auch anonym anzeigen können. Einen Überblick über diese Onlinewachen finden Sie auf derWebseite des BKA und auch auf dem Internetportal der deutschen Polizei: www.polizei.de.
Hasspostings melden: Melden Sie Hasspostings bei Anbietern von sozialen Netzwerken und fordern Sie diese auf, strafbare Inhalte zu löschen.
Möglich ist es außerdem, Hasspostings bei den beiden Meldestellen „Hessen gegen Hetze“ und REspect! oder bei den jeweiligen
Landesmedienanstalten über deren Webseiten zu melden. Diese arbeiten eng mit dem BKA zusammen und leiten Ihre Hinweise im Anschluss an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des BKA (ZMI BKA) weiter. Im BKA werden diese sodann auf strafrechtliche Relevanz geprüft, nach Möglichkeit der mutmaßliche Verfasser festgestellt und der Sachverhalt anschließend an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern weitergeleitet, wo die weiteren Ermittlungen geführt werden.
(c) BKA, 14.06.23