Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 64,0 Milliarden Zigaretten versteuert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 2,7 % oder 1,8 Milliarden Stück weniger als im Jahr 2022. Im langfristigen Vergleich zum Jahr 1991 (146,5 Milliarden) ging der Zigarettenabsatz damit um mehr als die Hälfte zurück. Der Absatz von Zigarren und Zigarillos sank im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 9,7 % auf 2,3 Milliarden Stück. Die Menge des versteuerten Tabak-Feinschnitts verringerte sich im Vorjahresvergleich um 6,0 % auf 23 581 Tonnen.
Absatz von Wasserpfeifentabak steigt in zweiter Jahreshälfte deutlich
Der Absatz von Wasserpfeifentabak belief sich im Jahr 2023 auf 727,7 Tonnen. Dabei stieg der Absatz nach dem Ende der Abverkaufsfrist für Kleinverkaufspackungen über 25 Gramm wieder deutlich an: Während im 1. Halbjahr 2023 lediglich 304 Tonnen Wasserpfeifentabak versteuert wurden, stieg die Absatzmenge im 2. Halbjahr 2023 gegenüber der ersten Jahreshälfte um 39,7 % auf 424 Tonnen. Seit dem Inkrafttreten der neuen Tabaksteuerverordnung am 1. Juli 2022 ist der Handel mit Wasserpfeifentabak in Packungsgrößen über 25 Gramm nicht mehr zulässig. Vorher versteuerte Packungen dieser Größe durften aber noch bis 30. Juni 2023 abverkauft werden.
Der Absatz von klassischem Pfeifentabak stieg im Jahr 2023 mit 398 Tonnen deutlich um 22,6 % gegenüber dem Vorjahr. Die Menge der im Jahr 2023 versteuerten Substitute für Tabakwaren (z. B. Liquids für E-Zigaretten bzw. Verdampfer) betrug 1,2 Millionen Liter. Ein Vorjahresvergleich ist dabei nicht möglich, da Liquids erst seit dem 1. Juli 2022 der Tabaksteuer unterliegen und die abgesetzte Menge erst ab diesem Datum in die Statistik einfließt. Ein Vergleich ist somit lediglich für die zweite Jahreshälfte möglich: Demnach war die abgesetzte Menge an Tabak-Substituten im 2. Halbjahr 2023 mit 0,7 Millionen Litern um 181,1 % höher als im 2. Halbjahr 2022.
Wasserpfeifentabak und Liquids erst seit 2022 mit eigener Besteuerung
Für die unterschiedlichen Tabakprodukte beziehungsweise Substitute fallen nach dem Tabaksteuergesetz unterschiedliche Steuersätze an, die wiederum zu unterschiedlichen Zeitpunkten schrittweise erhöht werden. So wurde zum 1. Januar 2022 ein zusätzlicher Steuertarif für Wasserpfeifentabak und erhitzten Tabak eingeführt. Vorher wurden diese wie Pfeifentabak und somit niedriger versteuert. Für Liquids fiel ab 1. Juli 2022 erstmals Tabaksteuer an.
Zum 1. Januar 2022 trat außerdem erstmals seit sieben Jahren wieder eine stufenweise Tabaksteuererhöhung in Kraft:
- ab 1. Januar 2022 für Zigaretten, Zigarren/Zigarillos, Feinschnitt und Pfeifentabak,
- ab 1. Januar 2023 für Wasserpfeifentabak und erhitzten Tabak und
- ab 1. Januar 2024 für Substitute für Tabakwaren (hierunter fallen z. B. die in E-Zigaretten genutzten Liquids).
(c) Statistisches Bundesamt, 26.01.2024