Am 1. Januar 2024 gab es 1 406 100 Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach dem deutschen Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,8 % mehr als ein Jahr zuvor. Die Pensionärinnen und Pensionäre erhielten ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3 240 Euro brutto im Monat, dessen Höhe gegenüber Januar 2023 unverändert blieb. Zusätzlich bezogen 380 100 Hinterbliebene Versorgungsleistungen (+0,4 %). Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich im Jahr 2023 auf 54,8 Milliarden Euro. Zusammen mit der Hinterbliebenenversorgung in Höhe von 8,6 Milliarden Euro entsprach das rund 1,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Im Jahr 2022 hatten die Ausgaben 53,4 Milliarden Euro betragen und ergaben zusammen mit der Hinterbliebenenversorgung von 8,4 Milliarden Euro einen Anteil am BIP von 1,6 %.
Weniger Pensionärinnen und Pensionäre im Bundesbereich, mehr bei Ländern und Kommunen
Im Bundesbereich sank die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre am 1. Januar 2024 gegenüber dem Vorjahr um 1,0 %. Im Landesbereich stieg deren Zahl dagegen um 1,5 % und im kommunalen Bereich um 2,8 %.
Der Schuldienst im Landesbereich bildet mit 464 100 Personen und einem Anteil von einem Drittel (33,0 %) aller Pensionärinnen und Pensionäre wie in den Vorjahren die größte Gruppe der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger in Deutschland. Ehemalige Beamtinnen und Beamte der Deutschen Bundesbahn und der Post stellen mit 279 100 Personen und einem Anteil von einem Fünftel (19,8 %) aller Pensionärinnen und Pensionäre die zweitgrößte Gruppe. Die übrigen Pensionärinnen und Pensionäre verteilen sich auf den restlichen Bundes- (10,6 %) und Landesbereich (27,1 %) sowie auf den kommunalen Bereich (7,9 %) und die Sozialversicherung (1,6 %).
Zahl der Neupensionierungen im Schuldienst auf niedrigstem Stand seit 2003
Zwischen 2000 und 2020 hatte sich die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre stark erhöht (+53,9 %). Dieser Anstieg ließ sich überwiegend auf die hohe Zahl an Pensionierungen von Lehrerinnen und Lehrern zurückführen, die in den 1960er- und 1970er-Jahren eingestellt wurden. Aufgrund steigender Schülerzahlen infolge des Babybooms und des Trends zu höheren Schulabschlüssen war damals der Lehrkräftebedarf deutlich gestiegen. Im Schuldienst des Landesbereichs hatte sich die Zahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger in diesen 20 Jahren fast verdreifacht (+181,1 %). Mittlerweile sind die stärksten Einstellungsjahrgänge bereits pensioniert worden, sodass es im Jahr 2023 nur noch zu 14 800 Neupensionierungen im Schuldienst kam. Weniger Pensionierungen gab es hier zuletzt im Jahr 2003, die meisten Pensionierungen fanden mit jeweils 27 900 in den Jahren 2014 und 2015 statt.
18 % der Neupensionierten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt
45 700 oder 79 % der insgesamt 57 600 Neupensionärinnen und Neupensionäre des Jahres 2023 schieden mit dem Erreichen einer Altersgrenze mit durchschnittlich 63 Jahren und 9 Monaten aus dem aktiven Dienst aus. Davon erreichten allerdings nur 11 500 die gesetzliche Regelaltersgrenze (20 % aller Neupensionierten). Die übrigen 34 100 (59 % aller Neupensionierten) traten mit Erreichen einer sogenannten Antragsaltersgrenze vorzeitig in den Ruhestand oder erreichten eine besondere Altersgrenze, wie sie etwa im Vollzugsdienst oder für Berufssoldatinnen und -soldaten gilt. Weitere 10 200 Personen oder 18 % aller im Jahr 2023 Neupensionierten wurden wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Sie waren bei Eintritt in den Ruhestand durchschnittlich 56 Jahre und 3 Monate alt. Die übrigen 3 % der Pensionierungen entfielen auf Vorruhestandsregelungen oder sonstige Gründe.
DeStatis, 11.12.2024