Mit Ablauf des Monats Februar 2022 ist Herr Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Ulf Domgörgen nach mehr als 17-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht in den Ruhestand getreten.
Herr Domgörgen wurde 1956 in Bonn geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Oberverwaltungsgericht Münster begann er im August
1986 seine richterliche Tätigkeit am Verwaltungsgericht Köln. Abordnungen an das Oberverwaltungsgericht Münster sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht folgte im September 1994 seine Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht. Einer Abordnung an das Bundespräsidialamt schloss sich im April 2003 die Versetzung unter gleichzeitiger Ernennung zum Ministerialrat an.
Mit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im September 2004 gehörte Herr Domgörgen zunächst dem 9. Revisionssenat und bis Oktober 2007 dem 10. Revisionssenat an, in deren Zuständigkeiten u.a. das Planfeststellungsrecht für Straßen-, Schienen- und Wasserwege, das Flurbereinigungsrecht, das Erschließungsbeitragsrecht sowie das kommunale Steuer- und sonstige kommunale Abgabenrecht fielen. Im Juli 2012 wurde Herr Domgörgen zum Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht ernannt. Seitdem hatte er den Vorsitz des für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen 2. Revisionssenats und des früheren Disziplinarsenats inne.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit war Herr Domgörgen lange Jahre juris-Beauftragter des Gerichts. Außerdem hatte er über viele Jahre den Vorsitz des Vereins der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts und zeitweilig auch den Vorsitz des Richterrates inne. Darüber hinaus engagierte er sich im Verein Kunst und Justiz im Bundesverwaltungsgericht und im Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen.
Der Fachöffentlichkeit ist Herr Domgörgen vor allem als langjähriger Mitautor eines Kommentars zum Grundgesetz sowie als Mitherausgeber eines Handbuchs zum Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht bekannt.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung vom 1. März 2022