Die Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen am Flughafen Frankfurt am Main ist in dem bisherigen Umfang über den 31. Januar 2025 hinaus gewährleistet. Hierzu trägt eine außergerichtliche Einigung bei, die das Frankfurter Unternehmen WISAG mit dem Flughafenbetreiber FRAPORT im Anschluss an einen Gerichtstermin vor dem 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs erzielen konnte.
Das Unternehmen WISAG ist Inhaberin einer bis zum 31. Januar 2025 gültigen Lizenz zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen am Verkehrsflughafen Frankfurt am Main. Aufgrund einer europaweiten Ausschreibung, an der auch die WISAG teilnahm, entschied das Land Hessen mit Bescheid vom 20. August 2024, dass das Konkurrenzunternehmen SWISSPORT ab dem 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2032 die Lizenz zur Abfertigung von Flugzeugen am Frankfurter Flughafen erhalten soll. Hiergegen hat die WISAG im September 2024 Klage erhoben, die beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof derzeit anhängig ist (Aktenzeichen: 9 C 1744/224.T).
Daneben hat die WISAG Ende Oktober 2024 einen Eilantrag gestellt, mit dem sie erreichen wollte, dass sie einstweilen über den 31. Januar 2025 hinaus Bodenabfertigungsdienstleistungen im bisherigen Umfang erbringen darf.
Im Anschluss an die Auswahlentscheidung des Landes Hessen bemühte sich das Unternehmen SWISSPORT um einen vollständigen Betriebsübergang. Eine dahingehende Einigung konnte mit der WISAG jedoch nicht erzielt werden. Nachdem sich im Dezember 2024 abzeichnete, dass die künftige Lizenzinhaberin SWISSPORT ab dem 1. Februar 2025 die am Frankfurter Flughafen benötigten Abfertigungsdienstleistungen vorübergehend nur in einem eingeschränkten Umfang anbieten kann, bemühten sich das Land Hessen und der Flughafenbetreiber FRAPORT zunächst außergerichtlich um eine Übergangslösung, um die Betriebs- und Funktionsfähigkeit des Flughafens nicht zu gefährden.
Um den Einigungsprozess zwischen den Beteiligten zu fördern und die Sach- und Rechtslage im Hinblick auf eine Beendigung des Eilverfahrens zu erörtern, hat der 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs am 19. Dezember 2024 einen frühen ersten Termin durchgeführt.
Im Anschluss hieran hat die WISAG ihren Eilantrag zurückgenommen und erklärt, mit dem Land Hessen und dem Flughafenbetreiber eine außergerichtliche Lösung gefunden zu haben, die die Betriebs- und Funktionsfähigkeit des Flughafens Frankfurt am Main über den 31. Januar 2025 hinaus gewährleiste. Sie werde im Unterauftrag für die FRAPORT weiterhin Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringen.
Der Senat hat daraufhin das Eilverfahren mit Beschluss vom gestrigen Tage eingestellt.
Aktenzeichen: 9 B 2084/24.T
VGH Hessen, 23.01.2025