Soeben hat der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden, dass die für heute Abend geplante Kundgebung „Nie wieder Faschismus – Erinnerung an die Reichspogromnacht wachhalten, Antisemitismus bekämpfen!“ nicht stattfinden darf.

Damit hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof das von der Stadt Frankfurt am Main ausgesprochene Verbot dieser Versammlung bestätigt.

Mit Verfügung vom 8. November 2023 hatte die Stadt Frankfurt am Main der Antragstellerin und zugleich Anmelderin der Versammlung die für heute zwischen 18.00 und 20.00 Uhr geplante Kundgebung an der Bockenheimer Warte verboten. Dagegen wehrte sich die Anmelderin der Versammlung mit einem gerichtlichen Eilantrag, dem das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main stattgab (Aktenzeichen 5 L 3551/23.F).

Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Stadt Frankfurt am Main hatte nunmehr Erfolg. Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main aufgehoben und den Antrag der Anmelderin der Versammlung auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt.

Da die Beschwerde erst um 18:10 Uhr bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingegangen ist, steht die schriftliche Begründung des Beschlusses aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit der Entscheidung derzeit noch aus. Sie wird im Laufe des morgigen Vormittags erfolgen.

Der Beschluss ist im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar.

Aktenzeichen: 2 B 1578/23

(c) VGH Hessen, 09.11.2023

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