Das am 29. Januar 2022 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof angebrachte Klage- und Eilverfahren des BUND Landesverband Hessen e.V. gegen die vorzeitige Rodung für die von dem Unternehmen K+S Minerals and Agriculture GmbH beabsichtigte Haldenerweiterung in Hattorf, Gemeinde Philippsthal (Werra), haben bereits am 8. Februar 2022 ein gütliches Ende gefunden.
Das Regierungspräsidium Kassel hatte mit Bescheid vom 23. Dezember 2021 im Rahmen eines vorzeitigen Beginns der Haldenerweiterung in Hattorf (Phase 2) die bergrechtliche Zulassung der Rodung einer Waldfläche von 17,7 Hektar verfügt.
In einem vor der Berichterstatterin des 2. Senats durchgeführten nichtöffentlichen Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage konnten die Beteiligten eine Verständigung zum weiteren Vorgehen bei den Rodungsarbeiten erzielen.
Danach hat sich das Unternehmen K+S verpflichtet, einen zirka 4,3 Hektar großen Waldbestand vorläufig nicht zu fällen und zu roden. Zudem soll geprüft werden, ob ein Teil dieses Baumbestandes dauerhaft erhalten bleiben kann. Daneben soll auch ein als Biotop geschütztes Kleingewässer vorläufig erhalten bleiben. Zum Schutz von Amphibien verpflichtete sich das Unternehmen K+S zusätzlich, die Rodung der Stubben auf den Flächen, auf denen nunmehr der Baumbestand gefällt werden darf, nicht vor dem 15.
April 2022 vorzunehmen.
Aufgrund der Zusagen des Unternehmens K+S haben der BUND und das Land Hessen das Klage- und das Eilverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt.
Aktenzeichen: 2 C 192/22.T und 2 B 193/22.T
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Pressemitteilung vom 10. Februar 2022