
Der Bahnübergang der Bundesstraße B 304 am Ortseingang von Reitmehring darf beseitigt und durch eine Brücke über die Bahngleise ersetzt werden. Zugleich erhält die Ortsdurchfahrt durch Reitmehring einen neuen Straßenverlauf mit einem Kreisverkehr. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit heute bekanntgegebenem Urteil entschieden und damit den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern von Juni 2022 bestätigt.
Die Firma Meggle, deren an der Megglestraße gelegenes Werksgelände im Norden an die B 304 und im Süden an die B 15 angebunden ist, wendet sich mit ihrer Klage beim BayVGH gegen diese Planung. Sie macht geltend, das Vorhaben habe negative bis existenzbedrohende Auswirkungen auf ihren Geschäftsbetrieb. Unter anderem sei die Megglestraße nicht geeignet, während der Bauphase wie geplant den auf sie umgeleiteten Verkehr aufzunehmen. Durch die zu erwartende Überlastung werde der Betrieb faktisch vom öffentlichen Verkehrsnetz abgeschnitten. Infolge des Bauvorhabens werde zudem eine notwendige Betriebserweiterung unmöglich gemacht.
Der BayVGH hat die Klage heute abgewiesen. Die Planung sei nicht zu beanstanden. Die von Meggle vorgeschlagene Beibehaltung der Straßenführung der B 304 mit einer Tieferlegung der Gleise stelle keine Alternative dar, zumal sich die Kosten auf etwa 170 Mio. Euro anstelle der für das beabsichtigte Vorhaben veranschlagten 22 Mio. Euro belaufen würden. Die wirtschaftlichen Belange der Firma seien von der Planfeststellungsbehörde in angemessener Weise berücksichtigt worden: Die Pläne für die beabsichtigte Betriebserweiterung seien noch nicht konkret genug gewesen. Zudem verbessere das geplante Vorhaben langfristig die aktuellen Verkehrsprobleme auf der Megglestraße. Die Planfeststellungsbehörde durfte nach den vorläufigen Plänen zum Bauablauf davon ausgehen, dass das klägerische Werk auch während der Bauzeit dauerhaft erreichbar sein und die Funktionalität des Geschäftsbetriebs nicht in Frage gestellt werde.
Auf Verkehrsprobleme in der Umbauphase könne bei Bedarf mit Umleitungen oder temporären Ampeln reagiert werden.
Gegen die Entscheidung kann binnen eines Monats Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Andernfalls wird die Entscheidung rechtskräftig.
(BayVGH, Urteil vom 22. April 2025, Az. 8 A 22.40053)
VGH Bayern, 23.04.2025