Der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 7. Mai 2024 in seinem Urteil den Bebauungsplan Nr. 11.43 „Verbrennungsverbot beidseits der Kurpfalzstraße in Mannheim – Innenstadt/Jungbusch“ der Stadt Mannheim vom 22. April 2021 für unwirksam erklärt.
Den Beteiligten wurde heute der Tenor des ergangenen Urteils mitgeteilt. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Antragsgegnerin kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben (3 S 189/22).
(c) VGH Baden-Württemberg, 08.05.2024