Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 5. Juli 2023 drei Normenkontrollanträgen von Landwirten gegen die Gültigkeit des Bebauungsplans „Ortsentlastungsstraße Affalterbach“ vom 9. Juli 2020 stattgegeben. Der Bebauungsplan wurde für unwirksam erklärt.
Bisher liegt nur der Entscheidungsausspruch vor. Die schriftliche Begründung der Urteile wird später, voraussichtlich im August, vorliegen.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen kann die Gemeinde Affalterbach binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteile Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen (Az. 3 S 4220/20, 3 S 4240/20, 3 S 4259/20).
(c) VGH Baden-Württemberg, 13.07.2023