Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 22.01.2025 (1K 145/25) entschieden, dass der Südwestrundfunk die Spitzenkandidaten des „BSW“ für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zu den jeweiligen „Wahlarena- Sendungen“ einzuladen hat.

VG Stuttgart, 23.01.2025

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