Die Gemeinde Upahl hat heute gegen die von der Bauverwaltung des Landkreises
Nordwestmecklenburg am 13. Juli 2023 erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft für 250 Schutzsuchende im Gewerbegebiet „An der Silberkuhle“ einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres gegen die Baugenehmigung erhobenen Widerspruchs bei dem Verwaltungsgericht Schwerin gestellt (Az. 2 B 1269/23 SN).
Die zuständige 2. Kammer des Verwaltungsgerichts hat den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dem Antragsgegner zugestellt. Mit Beschluss vom heutigen Tage ist das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung zu dem Verfahren beigeladen worden, dem ebenfalls die Antragsschrift zugestellt worden ist.
Beide Beteiligte – Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg und Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung – sind aufgefordert worden, bis zum 10. August 2023 zu dem Antrag Stellung zu nehmen und die jeweils vorhandenen Verwaltungsvorgänge vollständig vorzulegen.
(c) VG Mecklenburg-Vorpommern, 28.07.2023