Die für das Kommunalrecht zuständige 6. Kammer hat mit gestriger Entscheidung die Wahl zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Güster am 14. Mai 2023 (6 A 41/23) für ungültig erklärt. 

Hintergrund war, dass es bei der Kommunalwahl 2023 nach Auffassung des klagenden Kreises Herzogtum-Lauenburg als Kommunalaufsicht zu Fehlern gekommen sei und die Wahl wiederholt werden müsse. Güsters Gemeindevertretung lehnte dies ab und beschloss mit acht zu sechs Stimmen, die Wahl für gültig zu erklären.

Die Richterinnen und Richter sahen erhebliche Wahlfehler und entschieden, dass der Wahlvorschlag der FDP hinsichtlich drei der vier Direktkandidatinnen und Direktkandidaten nicht den Anforderungen an eine demokratische Wahl genüge. Der Wahlvorschlag sei nicht per geheimer Wahl in einer Mitgliederversammlung zustande gekommen. Dieser Wahlfehler sei auch mandatsrelevant. Die Gemeindevertretung hätte ohne den Wahlfehler mutmaßlich eine andere Zusammensetzung. Aufgrund der Schwere des Fehlers sei es verhältnismäßig, die Wahl für ungültig zu erklären. Hinsichtlich des Wahlvorschlags der Kommunalen Wählergemeinschaft Güster (KWG), der ebenso Gegenstand des Klageverfahrens war, konnte die Kammer keinen Wahlfehler erkennen.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde Güster kann binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.

VG Schleswig-Holstein, 11.04.2025

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