Die Bürgerentscheide vom 27. September 2020 in Strande waren ungültig. Die hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht mit Urteil vom heutigen Tage entschieden.
Die Gemeinde Strande plante, auf einer Grünfläche und Wiese einen Gemeindesaal und ein seniorengerechte Mietwohnungen zu errichten. Die Kläger wollten eine Bebauung mit der Durchführung von zwei Bürgerentscheiden verhindern. Darauf reagierte die Gemeinde, indem sie die beiden Bürgerentscheide eigenmächtig durch eigene Fragen ergänzte, die das genaue Gegenteil der Bürgerentscheide beinhalteten. Nachdem die Bürger über die nun insgesamt 6 Fragen abgestimmt hatten, ergab sich ein knappes Ergebnis für die Pläne der Gemeinde. Mit ihrer Klage fechten die Kläger dieses Ergebnis an.
Dieser Klage gab das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht nach mündlicher Verhandlung am 30. November 2022 statt. Das Gericht erkannte mehrere Fehler im Abstimmungsverfahren, die sich möglicherweise auf das Ergebnis ausgewirkt haben könnten. So ist es u.a. der Auffassung, dass die Gemeinde irreführende Wegweiser für die Briefabstimmung versandt habe. Darüber hinaus hätte sie die Bürgerentscheide nicht um Fragen ergänzen dürfen, die letztlich nur eine Bestätigung ihrer bisherigen Pläne waren. Diese zusätzlichen Fragen hätten, weil sie das genaue Gegenteil der von den Klägern zur Entscheidung gestellten Fragen waren, die Abstimmungsgrundlage erheblich verändert und somit das Ergebnis möglicherweise beeinflusst.
Gegen das Urteil des Gerichts vom 30. November 2022 wurde die Berufung nicht zugelassen. Die Gemeinde kann innerhalb eines Monats die Zulassung des Rechtsmittels vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht beantragen.
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Pressemitteilung vom 30. November 2022