Im Jahr 2022 ist die Zahl der neuen Verfahren beim Verwaltungsgericht Münster im Vergleich zu den Vorjahren wieder angestiegen. Während 2020 noch 4.211 Klagen und Eilanträge eingegangen waren, waren es 2022 insgesamt 4.751.
Zwar ist ein Rückgang im Vergleich zum Jahr 2021 zu verzeichnen, in dem insgesamt 6.938 Verfahren eingegangen waren. Hierbei handelte es sich allerdings um eine besondere Situation: Unter diese Neueingänge fielen 3.397 Eil- und Hauptverfahren, mit denen Unternehmen aus der fleischverarbeitenden Industrie vom Land Nordrhein-Westfalen die Erstattung von Verdienstausfallentschädigungen verlangen, die sie in der Corona-Pandemie während behördlich angeordneter Quarantäne an ihre Arbeitnehmer geleistet hatten. Zu diesen Verfahren kamen im Jahr 2022 noch 384 hinzu. Abzüglich bereits entschiedener Verfahren sind aus diesem Komplex aktuell noch etwa 3.600 Verfahren anhängig. Hiervon sind allerdings im Jahr 2022 im Hinblick auf Musterverfahren etwa 1.500 Verfahren (insgesamt mehr als 2.000) förmlich zum Ruhen gebracht worden, die bei der Zahl der Erledigungen berücksichtigt werden müssen.
Auch im Bereich des Asylrechts war 2022 eine wieder gestiegene Zahl der neu eingegangenen Verfahren zu verzeichnen. Während 2021 insgesamt 1.652 neue Klagen und Eilanträge registriert worden waren, waren es 2022 insgesamt 2.196.
Trotz der gestiegenen Belastung konnten die 40 Richterinnen und Richter und 48 Angestellten des Gerichts (darunter eine Reihe von Teilzeitkräften) die durchschnittliche Dauer der Verfahren aus den sogenannten klassischen verwaltungsrechtlichen Rechtsgebieten im Wesentlichen auf dem Niveau der Vorjahre halten. Soweit die Statistik hinsichtlich der Hauptsacheverfahren eine deutliche Reduzierung der Verfahrensdauer ausweist, sind hier die bereits oben erwähnten etwa 1.500 Entschädigungsverfahren zu berücksichtigen, bei denen jeweils nach wenigen Wochen bzw. Monaten das Ruhen angeordnet wurde.
Bei den Asylverfahren konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer indes wieder deutlich verkürzt werden.
Insgesamt hat sich der Geschäftsbetrieb des Verwaltungsgerichts Münster in den letzten Jahren stark verändert. Die 2021 eingeführte elektronische Akte ist längst zum Alltag des Gerichts geworden. Die Zahl der für ältere Verfahren noch geführten Papierakten geht kontinuierlich zurück. Dies bringt es mit sich, dass die Aktenbearbeitung nicht nur durch die Richterinnen und Richter, sondern auch durch die Beschäftigten in den Serviceeinheiten ohne weiteres im Home-Office erfolgen kann. Die technischen Voraussetzungen hierfür sind flächendeckend geschaffen worden. Auch von der Möglichkeit, mündliche Verhandlungen per Video-Konferenz durchzuführen, wird zunehmend Gebrauch gemacht.
Quelle: Verwaltungsgericht Münster, Pressemitteilung vom 7. Februar 2023