Recht & Politik

Erneut kürzere Laufzeiten in Asylverfahren am Verwaltungsgericht Münster

Die durchschnittliche Dauer der asylrechtlichen Verfahren beim Verwaltungsgericht Münster war auch 2024 weiter rückläufig. Sie beträgt nunmehr noch 14,4 Monate in Hauptsacheverfahren und 0,4 Monate in Eilverfahren. Damit setzt sich eine seit 2021 anhaltende Entwicklung fort – damals dauerte ein Asyl-Hauptsacheverfahren im Schnitt noch 23,3 Monate. Auch die Dauer der asylrechtlichen Eilverfahren sank noch einmal leicht. Die Laufzeit beträgt nun im Schnitt weniger als zwei Wochen, das ist doppelt so schnell wie noch 2020.

Die Entwicklung der Dauer der Asylverfahren:

Entwicklung der Verfahrensdauer Asylin den letzten fünf Jahren (in Monaten)
(Quelle: IT.NRW)
JahrHauptsache-
verfahren
Eilverfahren
202022,50,8
202123,30,7
202217,40,5
202316,70,5
202414,40,4

Die Anzahl der im Jahr 2024 beim Verwaltungsgericht Münster neu eingegangenen asylrechtlichen Klagen und Eilanträge stieg im Vergleich zu den Vorjahren spürbar an: Waren es 2023 noch 2.055 Verfahren, so sind für 2024 insgesamt 2.923 entsprechende Neueingänge zu verzeichnen. Auch die Zahl der erledigten asylrechtlichen Verfahren stieg im gleichen Zeitraum, von 2.257 auf 2.637.

Bei allen Entwicklungen ist zu berücksichtigen, dass sich im Laufe des Jahres 2024 die asylrechtlichen Zuständigkeiten der sieben nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte teilweise geändert haben. Um eine größere Spezialisierung zu erreichen, sind die Asylstreitigkeiten einiger Herkunftsstaaten nunmehr bei einzelnen Gerichten gebündelt. Das Verwaltungsgericht Münster ist nach dieser Regelung aktuell landesweit für Asylverfahren betreffend die Länder Bangladesch, Myanmar und Sri Lanka zuständig.

Die Geschäftsentwicklung der Asylverfahren:

  Geschäftsent-
wicklung Asyl
in den letztenfünf Jahren (Quelle: IT.NRW)
JahrEingängeErledigungenAnhang am 
Jahresende
20201.9202.5902.620
20211.6522.0132.259
20222.1962.2842.171
20232.0552.2571.969
20242.9232.6372.255

Wie auch im Vorjahr verteilt sich die Gesamtzahl der am Ende des Jahres 2024 anhängigen Verfahren des Gerichts etwa zur Hälfte auf die Bereiche des Asylrechts und auf die sogenannten klassischen verwaltungsrechtlichen Sachgebiete, wie zum Beispiel das Baurecht, das Gewerberecht, das Polizei- und Ordnungsrecht oder das Kommunalrecht.

Auch in diesen Rechtsgebieten und damit insgesamt hatte das Gericht im Jahr 2024 steigende Eingangszahlen zu verzeichnen. Die Zahl der Eingänge stieg von 4.361 im Jahr 2023 auf 5.428. Dieser Zahl neuer Verfahren steht mit 4.798 eine im langjährigen Vergleich gleichbleibende Zahl an Erledigungen gegenüber – hier greift der direkte Vergleich mit den Zahlen der Jahre 2022 und 2023 zu kurz, in denen eine Vielzahl an coronabedingten Verfahren zum Ruhen gebracht und damit statistisch beendet wurde.

Die allgemeine Geschäftsentwicklung (klassische und Asylverfahren) im Überblick:

  Geschäftsent-
wicklung 
in den letztenfünf Jahren (Quelle: IT.NRW)
JahrEingängeErledigungenAnhang am 
Jahresende
20204.2114.7304.511
20216.9384.2317.218
20224.7515.8056.164
20234.3616.5204.005
20245.4284.7984.635

Die durchschnittliche Dauer der Verfahren aus den sogenannten klassischen verwaltungsrechtlichen Rechtsgebieten stieg im letzten Jahr maßvoll auf im Schnitt 13,6 Monate an. Demgegenüber konnten Eilverfahren aus diesem Zuständigkeitsbereich im Vergleich zum Jahr 2023 mit einer Bearbeitungszeit von im Durchschnitt 1,4 Monaten (vorher: 1,9 Monate) noch deutlich schneller abgeschlossen werden. Damit gelang es dem Gericht, seinen gesetzlichen Auftrag der Gewährung effektiven Rechtsschutzes insbesondere in den Fällen zu erfüllen, in denen Rechtssuchende besonders auf eine zeitnahe Entscheidung angewiesen waren.

Die Entwicklung der Verfahrensdauer in den sogenannten klassischen Rechtsgebieten:

Entwicklung der Verfahrensdauerin den letzten fünf Jahren (in Monaten)
(Quelle: IT.NRW)
JahrHauptsacheverfahrenEilverfahren
202011,61,5
202111,61,7
202210,02,0
202311,91,9
202413,61,4

Dem Anliegen der Beschleunigung der Verfahrenslaufzeiten werden sich die 46 Richterinnen und Richter und 48 weiteren Beschäftigten des Gerichts auch im Jahr 2025 stellen: So ist zum Jahreswechsel eine ausschließlich auf Asylverfahren spezialisierte Kammer des Gerichts eingerichtet worden. Weiteres Potenzial besteht auch im Bereich der Digitalisierung. Hier gehören die elektronische Akte, die elektronische Kommunikation mit Behörden und Rechtsanwälten und die Durchführung mündlicher Verhandlungen per Video-Konferenz schon des längeren zum Arbeitsalltag. Aktuell arbeitet die Verwaltungsgerichtsbarkeit zudem an der Vereinheitlichung digitaler Arbeitsmittel unter den sieben erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten Nordrhein-Westfalens, um auch in diesem Bereich Synergieeffekte nutzbar zu machen.

VG Münster, 21.02.2025

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