
Das Verwaltungsgericht Mainz bestätigte heute in vier Eilverfahren die vom Polizeipräsidium Mainz gegenüber mehreren Fans des FC Augsburg für die Zeit von Freitagabend bis Samstagnacht für Teile des Stadtgebiets von Mainz ausgesprochenen Betretungs- und Aufenthaltsverbote. Die Fans werden der Szene der Ultras des FC Augsburg zugerechnet. Das Polizeipräsidium hatte sich zur Begründung seiner Gefahrenprognose u.a. auf die vor einem Jahr anlässlich der damaligen Bundesligabegegnung erfolgten schweren Zusammenstöße zwischen den Fans beider Vereine in Mainz berufen, die zu Strafverfahren wegen des besonders schweren Falles von Landfriedensbruch geführt haben. Den Antragstellern wird eine Beteiligung an diesen Gewalttätigkeiten vorgeworfen.
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschlüsse vom 7. Februar 2025, 1 L 47/25.MZ u.a.)