Das Disziplinargericht bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Beschlüssen vom 21.04.2023 zunächst neun vorläufige Dienstenthebungen aufgehoben, welche von den Polizeiinspektionen Magdeburg, Stendal und Halle gegen Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen auf Probe ausgesprochen wurden. Den Beamten und Beamtinnen wurde vorgeworfen, dass sie während ihrer Ausbildung an der Fachhochschule der Polizei in den Jahren 2017 bis 2021 in einer WhatsApp-Chatgruppe Messages mit antisemitischen, gewaltverherrlichenden, NS-verherrlichenden, ausländerfeindlichen, menschenverachtenden, frauenfeindlichen, sexistischen, pornografischen sowie tierpornografischen Inhalten zur Kenntnis genommen hätten. Weiter sollen sie aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden.
Die Disziplinarkammer hat die auf das Disziplinargesetz gestützten vorläufigen Dienstenthebung aufgehoben, da bereits keine ordnungsgemäßen Anhörungen durchgeführt worden seien. Zudem hätten die Polizeibehörden nicht hinreichend zwischen den einzelnen Handlungen in der Chatgruppe unterschieden.
Die Verfahren betrafen nur passive Mitglieder der Gruppe bzw. solche die lediglich ein grenzwertiges Bild eingestellt haben sollen. In diesen Fällen müsse – so das Gericht – sorgfältig im Einzelfall zwischen Art, Inhalt, Anzahl und Zeitraum der Messages unterschieden werden. Allein die passive Mitgliedschaft in einer solchen Chatgruppe, der nicht überwiegend oder ausschließlich vorwerfbare Mitteilungen enthalte, genüge nicht für ein disziplinarwürdiges Verhalten.
Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig.
Az.: 15 B 14/23 MD u.a.
Beschlüsse vom 21.04.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Magdeburg, Pressemitteilung vom 29. April 2023