Das Verwaltungsgericht Köln hat gestern einen Eilantrag des BUND abgelehnt, der gegen einen naturschutzrechtlichen Ausnahme- und Befreiungsbescheid für den Umbau des Burghofs am Drachenfels gerichtet war.
Die Eigentümerin des denkmalgeschützten und grundsätzlich nur fußläufig erreichbaren Burghofs möchte das länger nichtgenutzte Gebäude in Zukunft für Gastronomie mit Außengastronomie nutzen. Sie möchte zudem Ferienwohnungen bzw. Zimmer für Wanderer anbieten. Die Stadt Königswinter erteilte der Eigentümerin für das Vorhaben eine Baugenehmigung und der Rhein-Sieg-Kreis einen naturschutzrechtlichen Ausnahme- und Befreiungsbescheid von Verboten des Naturschutz- bzw. FFH-Gebiets Siebengebirge, in dem der Burghof liegt.
Das Verwaltungsgericht Köln ist den vom BUND geltend gemachten Einwänden gegen den naturschutzrechtlichen Ausnahme- und Befreiungsbescheid nicht gefolgt. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgebiet auszuschließen sind.
Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zu, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
Az.: 14 L 137/23
Weitere Hinweise:
Beim Verwaltungsgericht Köln ist auch ein Eilantrag des BUND gegen die Baugenehmigung der Stadt Königswinter anhängig, über den noch nicht entschieden wurde (Az.: 8 L 1233/23).
(c) VG Köln, 06.10.2023