Die Stadt Köln darf das aktuelle Auswahlverfahren für die Deutzer Kirmes 2024 wie geplant fortführen. Den Eilantrag einer Bewerberin gegen ihren Ausschluss vom Auswahlverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 22. Februar 2024 nach summarischer Prüfung abgelehnt.
Die Stadt Köln hatte im Dezember 2023 entschieden, das Auswahlverfahren für die Frühlings- und Herbstkirmes im Jahr 2024 zu wiederholen, nachdem das Verwaltungsgericht Köln anlässlich der Klage eines zuvor unterlegenen Bewerbers rechtliche Bedenken gegen das erste Auswahlverfahren geäußert hatte. Im Rahmen des neuen Auswahlverfahrens bewarb sich unter anderem die Antragstellerin. Mit Bescheid vom 20. Februar 2024 schloss die Stadt Köln ihre Bewerbung aus formellen Gründen vom weiteren Auswahlverfahren aus.
Der dagegen am 21. Februar 2024 bei Gericht gestellte Eilantrag der Bewerberin blieb ohne Erfolg. Zur Begründung führt das Gericht aus: Nach summarischer Prüfung hat die Stadt Köln die Bewerbung der Antragstellerin zu Recht vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen. Ihre Bewerbung war nicht berücksichtigungsfähig, weil sie nicht den in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Anforderungen entsprach. Ein Dokument war erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht worden. Ein Nachreichen von Unterlagen hatte die Stadt Köln jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden würde.
Aktenzeichen: 1 L 306/24
(c) VG Köln, 23.02.2024