Die Gemeinde Kürten muss das Bürgerhaus Kürten dem AfD-Kreisverband Rhein-Berg am Freitag, 16. Februar 2024, für eine Veranstaltung zur Verfügung stellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 14. Februar 2024 entschieden und damit einem Antrag des Kreisverbands auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stattgegeben.
Zur Begründung führt das Gericht in seinem Beschluss aus: Das Bürgerhaus in Kürten kann nach seiner Benutzungsordnung für sonstige Zwecke und Zusammenkünfte jeglicher Art ausnahmsweise auch Auswärtigen zur Verfügung gestellt werden. Dieser Widmung entsprechend hat die Gemeinde (Antragsgegnerin) das Bürgerhaus jedenfalls im Mai 2022 dem Antragsteller schon einmal überlassen. Eine Änderung dieser Vergabepraxis vor dem aktuell streitigen Antrag des Antragstellers auf Überlassung hat die Antragsgegnerin weder vorgetragen noch ist eine solche Änderung sonst ersichtlich. Auch im Übrigen fehlt es an durchgreifenden sachlichen Gründen, das Bürgerhaus nicht zur Verfügung zu stellen.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden würde.
Aktenzeichen: 4 L 253/24
(c) VG Köln, 14.02.2024