Ein regionaler Fernsehsender hat sich im Rahmen eines Eilverfahrens an das Verwaltungsgericht Koblenz gewandt. Zuvor hatte der Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein dem Fernsehsender ein Hausverbot erteilt und ihm damit das Drehen sowie die Erstellung von Tonaufnahmen und Interviews bei der Premiere des Stücks „The Show must go on“ im Theater Lahnstein untersagt. Zur Begründung führte er aus, die Premiere der Show solle für die Zuschauer eine künstlerische Bereicherung darstellen und keinen weiteren Einflüssen ausgesetzt werden. Mit ihrem Eilantrag begehrte die Antragstellerin die Gestattung von Ton- und Videoaufzeichnungen.

Der Antrag hatte zwar keinen Erfolg. Denn nach Ansicht der Koblenzer Richter hätte es einen effektiveren Weg für die Verfolgung der Rechtsschutzziele der Antragstellerin gegeben. Es hätte ausgereicht, gegen die vom Oberbürgermeister nicht für sofort vollziehbar erklärten Verfügungen (Haus- und Drehverbot) Widerspruch zu erheben. Gerichtlicher Eilrechtsschutz sei aus diesem Grund nicht notwendig gewesen. Das Verwaltungsgericht wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass gegen eine etwaige Anordnung des Sofortvollzugs nach dem Ergehen der gerichtlichen Entscheidung – kurz vor dem Beginn der Premiere – rechtliche Bedenken beständen. Die Kammer halte das vom Oberbürgermeister ausgesprochene Verbot für rechtswidrig. Es sei schon nicht erkennbar, dass dieses zur Vermeidung von Störungen im Betriebsablauf im Theater und insbesondere bei der Premiere notwendig sei. Überdies habe der Antragsgegner bei seiner Entscheidung keine Erwägungen angestellt, die das pauschale und unbeschränkt für den gesamten Theaterkomplex geltende Hausverbot rechtfertigen könnten. Ferner habe er die von den Grundrechten geschützte Rechtsposition des Antragstellers verkannt.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 1. Dezember 2022, 4 L 1119/22.KO)

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, Pressemitteilung vom 7. Dezember 2022

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