Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit heute verkündetem Ur- teil eine gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl in Mannheim gerichtete Klage abgewiesen.
Am 09.07.2023 fand in Mannheim die Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeis- ters statt, bei der Christian Specht zum Oberbürgermeister gewählt wurde. Hier- gegen hatte der wahlberechtigte Kläger Einspruch erhoben, der vom Regierungs- präsidium Karlsruhe zurückgewiesen worden war. Mit der nun abgewiesenen Klage verfolgte der Kläger sein Begehren, die Wahl für unwirksam erklären zu lassen und eine Neuwahl anzuordnen, weiter.
Der Kläger hatte unter anderem geltend gemacht, ihm sei die Teilnahme an der Wahl nicht möglich gewesen. Auch sei die Kontrolle der Wahlberechtigung der an der Wahl teilnehmenden Wähler nicht ordnungsgemäß erfolgt. Weiter hatte der Kläger die Größe der Wahlbezirke gerügt.
Dem ist die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, hier- gegen nach Zustellung des vollständigen Urteils Antrag auf Zulassung der Beru- fung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zu stellen (1 K 3447/23). (RW)
(c) VG Karlsruhe, 10.10.2023