Die Klagen des in der Bürgermeisterwahl vom 28. April 2024 gewählten Bewerbers gegen die Ungültigerklärung seiner Wahl durch das Landratsamt Freudenstadt haben keinen Erfolg.
Die 14. Kammer hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Januar 2025 beide Klagen abgewiesen. Die eine Klage richtete sich gegen den gegenüber dem gewählten Wahlbewerber erlassenen Wahlprüfungsbescheid, mit dem das Landratsamt die Bürgermeisterwahl für ungültig erklärt hatte (14 K 2733/24). Die weitere Klage des Wahlbewerbers hatte die entsprechenden Bescheide zum Gegenstand, die auf den Einspruch von drei Wahlberechtigten ergangen waren (14 K 6652/24). Die Stadt Alpirsbach und die drei Wahlberechtigten waren zum Verfahren beigeladen.
Der Tenor der Urteile wurde den jeweiligen Verfahrensbeteiligten heute bekanntgegeben. Die Urteile wurden noch nicht begründet. Sobald eine Begründung vorliegt, wird diese Gegenstand einer weiteren Pressemitteilung sein.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann jeweils innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen.
VG Karlsruhe, 29.01.2025