Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat auf die mündliche Verhandlung vom heutigen Tage die Nachbarklage gegen eine von der Landeshauptstadt Hannover erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnheims für Studierende („Hainbase“) abgewiesen.

Entgegen der Klagebegründung hält die Kammer die Abstandsvorschriften aufgrund der Wirksamkeit einer sog. Vereinigungsbaulast für gewahrt. Überdies sind im Einklang mit der Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Hannover genügend Stellplätze geschaffen worden. Schließlich konnte die Kammer keinen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot, insbesondere keine die Rechte der Klägerin verletzende Verschattung ihrer mit einem Fachmarktzentrum und Stellplätzen bebauten Grundstücke, feststellen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteile kann die Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt werden. Az. 4 A 4365/19

(c) VG Hannover, 22.08.2023

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