Das bei der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Hannover geführte Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Personaldezernenten der Landeshauptstadt Harald Härke ist abgeschlossen. Auf die Disziplinarklage der Landeshauptstadt Hannover hat die Disziplinarkammer den im Dezember 2019 in den Ruhestand getretenen früheren Stadtrat (Besoldungsgruppe B7) zurückgestuft, in dem ihm für einen Zeitraum von 5 Jahren Versorgungsbezüge aus einer um vier Stufen niedrigeren Besoldungsgruppe gezahlt werden. Die Disziplinarkammer hat damit dem Antrag der Landeshauptstadt, an dem sich das Gericht bei der Festsetzung des Disziplinarmaßes zu orientieren hat, in vollem Umfang entsprochen. Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Disziplinargesetzes ist eine Zurückstufung nur um bis zu vier Beförderungsstufen zulässig. 

Hintergrund der Entscheidung der Disziplinarkammer sind die Verstrickungen des ehemaligen Personaldezernenten in die „Rathausaffäre“ der Landeshauptstadt. Das Landgericht Hannover hatte Herrn Härke mit Urteil vom 23. April 2021 wegen Untreue in drei Fällen in besondersschwerem Fall zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem lag unter anderem zugrunde, dass Herr Härke unter Missbrauch seiner Stellung als Personaldezernent die Verwaltung angewiesen hatte, dem Büroleiter des ehemaligen Oberbürgermeisters Schostok, Herrn Dr. Herbert, Zulagen zu gewähren, die diesem rechtlich nicht zustanden. Er war sich dabei dessen bewusst, dass die gewährten Zulagen gesetzlich nicht vorgesehen sind, und hat sich über interne Prüfungen und entsprechende Hinweise hinweggesetzt. Dadurch hat er nach den Feststellungen derDisziplinarkammer gegen seine Dienstpflichten verstoßen und ein schweres Dienstvergehen begangen. 

Der Beschluss der Disziplinarkammer ist noch nicht rechtskräftig. Den Beteiligten steht dasRechtsmittel der Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zu.

Az.: 18 A 3603/23

(c) VG Hannover, 16.09.2024

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