Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts hat mit Urteil vom heutigen Tage der Klage eines tunesischen Staatsangehörigen stattgegeben und die gegen ihn ausgesprochene Ausweisung aufgehoben.
Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass der Kläger den im Jahr 2017 verbotenen „Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim e.V.“ (DIK) durch Predigten unterstützt hat. Das hiermit verbundene, besonders schwere Ausweisungsinteresse wiege jedoch nicht schwerer als das formal gleichrangige besonders schwere Bleibeinteresse des Klägers. Letzteres folge daraus, dass der Kläger Vater von zwei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit sei, von denen eines an einer geistigen Behinderung leide.
Der Beklagten steht gegen das Urteil der Antrag auf Zulassung der Berufung offen.
Urteil vom 29. September 2022
Az. 5 A 5054/22
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, Pressemitteilung vom 29. September 2022