
Mit heute bekannt gegebenem Beschluss hat das Verwaltungsgericht Hamburg einem Eilantrag stattgegeben, mit dem ein anerkannter Naturschutzverein ein vorläufiges Verbot von Bodenarbeiten zur Herstellung von Trockenrasenflächen im Naturschutzgebiet Vollhöfner Weiden erreichen wollte (7 E 1498/25).
Mit am 28. Februar 2025 veröffentlichter Verordnung vom 18. Februar 2025 wurde das Areal Vollhöfner Weiden im Bezirk Harburg zum Naturschutzgebiet erklärt. Es soll dem Schutz, der Erhaltung und der Entwicklung eines vielfältigen Lebensraumkomplexes aus Röhrichten, Laub- und Auwäldern mit ihren darin beheimateten artenreichen Lebensgemeinschaften als Ganzes und als Lebensraum für gefährdete und vom Aussterben bedrohte Pflanzen- und Tierarten dienen. Auf einem Teil des Gebiets plant die Hamburg Port Authority die Herstellung von Trockenrasenflächen. Im Zusammenhang damit hat sie bereits Baumfällarbeiten durchgeführt.
Der gegen weitere Bodenarbeiten gerichtete Eilantrag des Naturschutzvereins war erfolgreich. Das Verwaltungsgericht hat der durch die Umweltbehörde (BUKEA) vertretenen Stadt Hamburg aufgegeben, die Durchführung der Bodenarbeiten durch die Hamburg Port Authority zu unterbinden. Die Arbeiten verstießen gegen Verbote der Naturschutzgebietsverordnung. Sie seien nicht als Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege von den Verboten der Verordnung ausgenommen. Denn die geplanten Trockenrasenflächen gehörten nicht zu dem vom Verordnungsgeber gewollten Ziel des Naturschutzgebiets. Die erforderliche naturschutzrechtliche Befreiung von den Verboten der Verordnung liege nicht vor.
Gegen die Entscheidung können die Stadt Hamburg und die Hamburg Port Authority Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.
VG Hamburg, 20.03.2024