Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat mit kürzlich den Beteiligten zugestelltem Urteil die Klage eines Heimatforschungsvereins abgewiesen, der von dem Land Hessen Zugang zu Teilen des Rentkammerarchivs Büdingen forderte.
Bei der Rentkammer handelte es sich um eine amtliche Stelle, die hauptsächlich für die Finanzverwaltung des Grundherrn zuständig war. Der klagende Verein betreibt Heimatforschung und beschäftigt sich unter anderem mit der ehemaligen Standesherrschaft Ysenburg-Büdingen. Das hier in Rede stehende Rentkammerarchiv – soweit es noch existiert, was nicht mit Sicherheit bekannt ist – soll sich im Besitz der Familie Ysenburg befinden. Von dem beklagten Land fordert der Heimatforschungsverein Zugang zu den landeseigenen Teilen des Rentkammerarchivs. Diese Unterlagen müsse das Land Hessen als Eigentümer von dem aktuellen Besitzer herausverlangen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Einen derartigen Anspruch verneinte die Einzelrichterin auf Grundlage der mündlichen Verhandlung am 8. Dezember 2023. Das Archivrecht gewähre lediglich ein Nutzungsrecht von öffentlichem Archivgut. Vorliegend befände sich das Rentkammerarchiv indes in einer privaten Sammlung und sei gerade kein Archivgut.
Zudem habe das in Anspruch genommene Land Hessen auch keinen Zugriff auf das betreffende Rentkammerarchiv und sei auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen zu beschaffen.
Die Entscheidung (Urteil vom 8. Dezember 2023, Az.: 4 K 877/23.GI) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen eines Monats die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragen.
(c) VG Gießen, 27.12.2023