Im Nachgang zu der Kontrolle des Hauptzollamtes Gießen am 25. April 2023 auf der Baustelle Am Alten Flughafen in Gießen wies die Ausländerbehörde der Stadt Gießen vier serbische Monteure aus der Bundesrepublik Deutschland aus, die auf der Baustelle bei Arbeiten angetroffen worden waren. Die Betroffenen legten gegen diese Entscheidungen Rechtsmittel ein und das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschlüssen vom heutigen Tage entschieden, dass diese Ausweisungen rechtswidrig waren.
Die Antragsteller leben in Slowenien und haben dort eine Aufenthaltsberechtigung in Form eines Daueraufenthaltes – EU. Eine solche Aufenthaltsberechtigung ermöglicht es ihren Inhabern auch, für einen begrenzten Zeitraum (90 Tage innerhalb von zwölf Monaten) in einem anderen EU-Staat zu arbeiten, wenn der Ausländer bei dem Unternehmen in dessen Sitzstaat ordnungsgemäß beschäftigt ist.
Die Stadt Gießen habe diesen Umstand bei ihren Entscheidungen nicht beachtet und die betroffenen Ausländer auch nicht hinreichend angehört, so die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts in ihren Beschlüssen. Für eine Ausweisung sei ein Rechtsverstoß der Ausländer notwendig, den die Stadt beweisen müsse. Anhaltspunkte für einen längeren Aufenthalt der Antragsteller in Deutschland seien nicht ersichtlich und der Stadt hätten sowohl die slowenischen Aufenthaltstitel als auch die serbischen Reisepässe der Antragsteller mit zeitnah vor der Kontrolle in Gießen eingetragenen Ein- und Ausreisestempeln vorgelegen. Im Verfahren selbst legten die Ausländer zudem ergänzend ihre Arbeitsverträge mit dem jeweiligen Zusatz zur zeitlich begrenzten Entsendung nach Deutschland vor.
Die Entscheidungen (Beschlüsse vom 18. Juli 2023, Az.: 6 L 1338/23.GI u. a.) sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
Am Verwaltungsgericht Gießen sind derzeit neben den vier Hauptsacheverfahren zu den entschiedenen Eilverfahren weitere vier Klageverfahren gegen Ausweisungen im Nachgang zu der Kontrolle des Hauptzollamtes Gießen am 25. April 2023 anhängig.
(c) VG Gießen, 18.07.2023