Die Stadt Düsseldorf hat die Genehmigung für 77 Mietwagen von vier verbundenen Unternehmen widerrufen, die u.a. über Vermittlungsplattformen im Internet (z.B. UBER) Fahrgäste befördern. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat mit Beschluss vom 14. September 2023 in einem Eilverfahren entschieden, dass der Widerruf voraussichtlich zu Recht erfolgt ist. Die Unternehmen müssen ihren Mietwagenbetrieb nunmehr sofort einstellen.

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Nach dem Personenbeförderungsgesetz muss eine Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen widerrufen werden, wenn der Geschäftsführer eines Mietwagenunternehmens unzuverlässig ist. Das ist hier nach den im Eilverfahren vorliegenden Erkenntnissen der Fall. Insoweit kann offenbleiben, ob sich bereits aus den von der Stadt Düsseldorf zur Begründung des Widerrufs angeführten Gesetzesverstößen die Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers ergibt. Denn auch nach dem Widerruf der Genehmigungen haben die von ihm geführten Unternehmen die Mietwagen teilweise weiter eingesetzt. Damit haben sie gegen eine Hauptpflicht des Personenbeförderungsrechts verstoßen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

Aktenzeichen: 6 L 1791/23

(c) VG Düsseldorf, 14.09.2023

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