Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus hat im Anschluss an eine mündliche Verhandlung vom 13. Juli 2023 heute weitere Klagen von Gemeinden gegen das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg mündlich verhandelt. Streitig waren auch in diesen Verfahren Bescheide des Beklagten, die das Gemeindegebiet der Klägerinnen zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden erklärt hatten.
Der Klage der Stadt Döbern (VG 8 K 1461/17) hat das Gericht entsprochen und den Bescheid aufgehoben. Der Klage der Gemeinde Tschernitz – diese bestehend aus den Ortsteilen Tschernitz und Wolfshain – hat es hinsichtlich des Ortsteils Tschernitz stattgegeben und die Klage im Übrigen abgewiesen (VG 8 K 1474/17).
Das Sorben/Wenden-Gesetz bestimmt unter anderem diejenigen Gemeinden und Gemeindeteile in dem Landkreis Spree-Neiße als angestammtes Siedlungsgebiet im Sinne des Gesetzes, in denen eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle Tradition bis zur Gegenwart nachweisbar ist. Diese Voraussetzung sei, soweit die Klagen Erfolg hatten, nicht hinreichend belegt.
Die Entscheidungen können nach Zustellung der schriftlichen Urteile mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.
(c) VG Cottbus, 25.08.2023