
Vom Bezirksamt Neukölln getroffene Maßnahmen gegen den Durchgangsverkehr im Reuterkiez bleiben vorerst bestehen. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Im November 2023 schuf das Bezirksamt im Rahmen des „Verkehrskonzeptes Reuterkiez“ mehrere Einbahnstraßen und stellte an verschiedenen Stellen Poller auf, um die Verkehrsdurchfahrt zu beschränken. Damit sollten der Durchgangsverkehr von Neben- in Hauptstraßen verlagert, gefährliche Stellen entschärft, die Bedingungen für Fuß- und Radverkehr verbessert und die Aufenthaltsqualität im Kiez insgesamt gesteigert werden. Die Antragsteller, zwei Anwohner und ein weiterer Autofahrer, wandten sich gegen diese Maßnahmen. Sie machten geltend, vom Durchgangsverkehr gehe keine erhöhte Gefahr aus. Die Unfallschwerpunkte lägen in den Hauptstraßen. Auch eine besondere Belastung der Wohnbevölkerung durch Lärm und Abgase liege nicht vor.
Die 11. Kammer wies den Eilantrag der Antragsteller zurück. Das Bezirksamt habe die Maßnahmen treffen dürfen, um die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zu gewährleisten. Die vom Bezirksamt vorgelegten Daten zeigten, dass der Reuterkiez ein Wohngebiet mit hohem Verkehrsaufkommen, hoher Fahrraddichte und hohen Unfallzahlen sei. In der Vergangenheit sei es vielfach zu Verkehrsunfällen mit Personenschäden gekommen. Zwar sei Durchgangsverkehr als solcher nicht gefährlicher als sonstiger Verkehr. Mit der Beschränkung werde das Verkehrsaufkommen aber insgesamt verringert. Dies lasse eine Reduzierung der Unfallhäufigkeit sowie des Verkehrslärms erwarten. Bei der Auswahl der Mittel, mit denen der Verkehr bestmöglich beruhigt werden könne, stehe dem Bezirk ein Einschätzungsspielraum zu.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Beschluss der 11. Kammer vom 28. März 2025 (VG 11 L 792/24)
VG Berlin, 01.05.2025